Mietbedingungen

  • 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

(1) Für die Leistungen der „Fotobox/Fotoautomat“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

  • 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragserteilung durch den Mieter und entsprechende Auftragsbestätigung (Mietvertrag) durch den Vermieter zustande.

  • 3 Zahlung des Mietbetrages

(1) Der Mietpreis ist im Voraus bar bei Aufbau durch den Vermieter zu zahlen.

  • 4 Mietbedingungen

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

(2) Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe.

(3) Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

(4) Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrquellen abzusichern.

(5) Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen.

(6) Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.

(7) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

(8) Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

(9) Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.

(10) Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mieter telefonisch zur Behebung des Mangels zu instruieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

(11) Ein berechtigter Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

(12) Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software.

(13) Dem Vermieter ist Werbung in jeglicher Art zu gestatten.

  • 5 Rückgabe der Mietsache

(1) Die Mietgegenstände sind bei Abholung oder Rückgabe vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt.

(2) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

  • 6 Webgalerie

(1) Sofern die Webgalerie gebucht wird, stellt der Vermieter dem Mieter über die Dauer von 1 Monat eine passwortgeschützte Webgalerie zur Verfügung. Mit Ablauf des ersten Monats wird die Webgalerie ohne weitere Nachricht an den Mieter gelöscht.

(2) Das Passwort liegt am Tag der Veranstaltung aus. Von Seiten des Vermieters wird dieses Passwort keiner weiteren Person mitgeteilt.

  • 7 Widerruf

Der Mieter hat das Recht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (14 Tage) ohne weitere Gründe den Mietvertrag aufzulösen.

Sollte der Mieter den Mietvertrag in einem anderen Zeitraum auflösen wollen, behalten wir uns vor, folgenden prozentualen Anteil des Gesamtwertes der im Mietvertrag aufgeführten Artikel zu verlangen.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes erlauben wir uns 50% des Warenwertes in Rechnung zu stellen.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes erlauben wir uns 90% des Warenwertes in Rechnung zu stellen.

  • 8 Datenschutz

(1) Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

  • 9 Sonstiges

(1) Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht.

(2) Gerichtsstand ist das für den Sitz von Christian Haberl zuständige Gericht.

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